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   OLG Düsseldorf, 29.09.2015 - I-1 U 151/14   

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https://dejure.org/2015,74330
OLG Düsseldorf, 29.09.2015 - I-1 U 151/14 (https://dejure.org/2015,74330)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.09.2015 - I-1 U 151/14 (https://dejure.org/2015,74330)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. September 2015 - I-1 U 151/14 (https://dejure.org/2015,74330)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 66/86

    Zulässigkeit des Vertrauens auf Verhalten eines nachfolgenden Fahrers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2015 - 1 U 151/14
    Eine Mittellinie als Fahrstreifenbegrenzung verbietet das Überholen, wenn dies - wie im vorliegenden Fall - nur unter Inanspruchnahme der abgegrenzten anderen Fahrbahnhälfte möglich wäre ( Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 2 StVO, Rnr. 92 m. Hinweis auf BGH DAR 1987, 283).
  • SG Düsseldorf, 17.03.2015 - S 1 U 163/13

    Tödlicher Speerwurf ist kein Arbeitsunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2015 - 1 U 151/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt es zu einer Haftungsverteilung im Verhältnis von 1/3 zu 2/3 zu Lasten eines trotz unklarer Verkehrslage überholenden Kraftfahrzeugführers, wenn dieser mit einem Linksabbieger in ein Grundstück kollidiert, dem ein Verstoß gegen dessen doppelte Rückschaupflicht anzulasten ist (Urteile vom 30. September 2014, Az.: I-1 U 163/13 sowie I-1 U 208/13).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2015 - 1 U 151/14
    Unabhängig von den obigen Ausführungen darf sich ohnehin nur ein sich selbst richtig verhaltender Verkehrsteilnehmer auf den Vertrauensgrundsatz des Inhaltes berufen, dass andere Verkehrsteilnehmer die für sie geltenden Vorschriften beachten und den Verkehr nicht pflichtwidrig gefährden (BGH NJW 2003, 1929).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2015 - 1 U 151/14
    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (BGH NJW 2006, 152 m. Hinweis auf BGHZ 152, 254, 258).
  • OLG Hamm, 27.03.2000 - 13 U 192/99

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegen kommenden Fahrzeug beim

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2015 - 1 U 151/14
    Bei starkem Verkehr hat ein Wendevorgang an der beabsichtigten Stelle zu unterbleiben und der Verkehrsteilnehmer muss stattdessen einen Umweg fahren (Senat a.a.O. mit Hinweis auf Henschel/König/Dauer a.a.O., dort mit Hinweis auf OLG Hamm VersR 2001, 1169).
  • OLG Düsseldorf, 11.08.2015 - 1 U 150/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wendenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2015 - 1 U 151/14
    Der Wendende trägt die Hauptverantwortung für die Sicherheit dieses Fahrmanövers, was allerdings fremde Mitschuld nicht ausschließt (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 11. August 2015, Az. I - 1 U 150/14 mit Hinweis auf Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage § 9 StVO Rn. 50, dort mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • LG Detmold, 27.07.2018 - 4 O 35/18

    Anscheinsbeweis, Linksabbieger, Grundstücksabbieger, Überholen bei durchgezogener

    Soweit dort eine durchgezogene Linie vorhanden war, handelt es sich nicht um ein Überholverbot i.S.d. § 5 Abs. 3 Nr. 2 StVO ( BGH, Urt. v. 28.04.1987, Az. VI ZR 66/86, juris Rn. 24 = NJW-RR 1987, 1048; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.05.2011, Az. 1 U 149/10, juris Rn. 10; a.A. wohl OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.09.2015, Az. 1 U 151/14, juris Rn. 34).
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